Können auch andere Weiterbildungskurse, wie z.B. ADR-Kurse, für die Weiterbildung gem. BKrFQG angerechnet werden?

Nein!

Andere Weiterbildungskurse können nicht für die Weiterbildung gem. BKrFQG angerechnet werden.

Zuletzt aktualisiert am CETCET.FebFeb.2011201120112011 von Fahrschule Franke Siegen.

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