Was ändert sich für die LKW-Fahrer?

Wer zukünftig gewerblich LKW fahren möchte (egal ob selbständig oder angestellt) und den Klasse C1/ C1E oder C/ CE Führerschein nach dem 10.09.2009 erworben hat, benötigt zum Einen die sogenannte

Grundqualifikation

Sie betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf. Sie wird erworben entweder durch

  • Beschleunigte Grundqualifikation (140-stündigen Unterricht plus theoretischer Prüfung) oder durch
  • 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht oder durch
  • Berufsausbildung BKF/FIF oder alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung.

Zum Anderen sind (für alle)

Regelmäßige Weiterbildungen vorgeschrieben:

Teilnahme an 35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre (ohne Prüfung) in Einheiten von mindestens 7 Stunden (also z. B. 5 x 7 Stunden).

Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt

  • Innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation (sofern notwendig!)
  • Bis einschließlich zum 9. September 2013 für alle gewerblichen Busfahrer
  • Bis einschließlich zum 9. September 2014 für alle gewerblichen Lkw-Fahrer

Zuletzt aktualisiert am CETCET.FebFeb.2011201120112011 von Fahrschule Franke Siegen.

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