Führerscheinklasse B197 / Begleitetes Fahren mit 17

Die Ausbildung erfolgt kombiniert auf Fahrzeugen mit Automatik - und Schaltgetriebe.

Die Ausbildung darf schon mit 16 begonnen werden!

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Mit der Klasse B197 darfst du mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse von Anhänger plus Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t

Die praktische Prüfung darf auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe stattfinden.

Theoretischer Mindestunterricht

Ersterwerb: 14 Doppelstunden
Erweiterung*: 8 Doppelstunden

Vorgeschriebene Fahrstunden

12 Sonderfahrten à 45 Minuten
Min. 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe

Eingeschlossene Klassen: L, AM
Mindestalter 17

Prüfungsumfang

Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung

Erforderliche Unterlagen für den Führerscheinantrag:

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Personalausweis)

* Erweiterung bedeutet Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse